1. Werden Maße oder Gipsabdrücke vom Besteller geliefert, ist der Besteller für die Richtigkeit der Maßhaltigkeit verantwortlich. Reklamationen diesbezüglich sind ausgeschlossen.
2. Es wird keine Garantie übernommen, im Falle dass das Tier die Anfertigung nicht annimmt oder ein Laufen mit Hilfsmittel nicht umsetzen kann, da dies trotz aller Erfahrung und objektiver Bewertung nicht in meinem Einflussbereich liegt.
3. Sollte während der Fertigungsphase des Hilfsmittels sich der Gesundheitszustand des Tieres verschlechtern bzw. verbessern, so dass keine Versorgung mehr möglich bzw. gewünscht ist, oder das Tier versterben, ist der Restbetrag zu begleichen.
4. Ist das Hilfsmittel bereits gefertigt, ist das vereinbarte Honorar zu entrichten. Findet eine Formänderung / Gewichts Zu- oder Abnahme / Statik o. ä. statt, kann dies ein Mehraufwand bedeuten und zu zusätzlichen Kosten führen.
5. Im Zahlbetrag sind begründete Nachpassungen, z.B. Beseitigung von Druck/Scheuerstellen, die sich erst bei vollem und längerem Gebrauch des Hilfsmittels (mind. 1 Std. am Stück) zeigen können, enthalten. Nachbesserungen stehen Auftraggeber, sowie Pfaff OT zu. Nachpassungen sind in den ersten 4 Wochen nach Anpassung / Abgabe des Hilfsmittel kostenfrei, danach sind Nachpassungen kostenpflichtig.
6. Zur objektiven und fachlich korrekten Nachbesserung muß das Tier mit Hilfsmittel in meinem Geschäft vorgeführt werden. Alternativ kann eine Nachbesserung nach vorheriger telefonischer Rücksprache, per Postweg geschehen. Dies ist ein reiner Kulanz – Service von Pfaff Tierorthopädie ohne Gewährleistung und wird rein aufgrund der oft großen Anreisewege oder Nicht-Transportfähigkeit des Tieres angeboten. Nachbesserungen können aufgrund von Stellungsänderungen, Schonhaltung, Belastungsänderungen (Zunahme/Abnahme), Belastungswechselwirkung und einhergehende Krankeiten, Verschlechterung des Gesundheitszustandes, Volumenverlust oder Volumenzunahmen, Diabetes, Autoimmunkrankheiten usw. notwendig sein. Es ist nicht ungewöhnlich wenn mehrfach nachkorrigiert werden muss, dies liegt in der Natur der Sache.
Portokosten für Nachpassungs-Rücksendungen sind im Zahlbetrag für die jeweilige Anfertigung nicht enthalten. Portokosten für Rücksendungen sind vom Auftraggeber als freigemachte Paketmarke für ein versichertes Paket oder in bar dem Hilfsmittel beizulegen.
Wird zur Rücksendung ein Porto nur für einen Päckchen-Versand beigelegt, wird bei Verlust des Päckchens keine Haftung von Pfaff Tierorthopädie übernommen.
Portokosten für Rücksendungen sind in diesen 4 Wochen dem Paket beizulegen. . Bei Grundgelenkarthrosen, Zehenniederbruch, Zehenfehlstellungen, Zehenamputationen kann in seltenen Fällen durch die Eigengewichtbelastung auf die Pfote oder durch eine Fehlstellung weiterhin ein Laufproblem, Laufstörung, Gangbildänderung o. ä. trotz Orthese bestehen bleiben oder entstehen.
Bei Verletzungen von Lymphbahnen oder trophischen Störungen ist eine Schwellung / Flüssigkeitsstau möglich. Wird eine Stauungsproblematik bei Auftragserteilung nicht mitgeteilt kann diesbezüglich keine Gewährleistung übernommen werden.
Bei diesen Vorraussetzungen / Diagnosen wird keine Garantie übernommen, dass eine orthetische Anfertigung zum gewünschten Erfolg führt.
Gipsmodelle bleiben Eigentum von Pfaff Orthopädietechnik und werden nach 6 Monaten vernichtet. Für eine erneute Anfertigung sind diese dann nicht mehr verwertbar.
Bei Zusendung einer Maßanfertigung ist im Falle eines Paketverlustes das Ergebnis des Nachforschungsauftrages abzuwarten, erst dann ist eine Ersatzlieferung / erneute Maßanfertigung möglich.
Alle Waren bleiben bis zur endgültigen Bezahlung Eigentum von Pfaff Orthopädietechnik.